Augennotfälle

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Augenärztliche Notfälle sind Verletzungen und akute Krankheiten, die ohne umgehende Versorgung zu bleibenden Schäden und einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen können. Bei Verdacht ist in jedem Fall ein Augenarzt/eine Augenärztin zu kontaktieren.

Umgehend zum Augenarzt/zur Augenärztin

In gewissen Situationen sollte eine schnellstmögliche Beurteilung durch den Augenarzt/die Augenärztin erfolgen. Insbesondere bei schweren Augenverletzungen, Gefässverschlüssen und -entzündungen, Infektionen sowie einer akuter Erhöhung des Augeninnendruckes kann es innerhalb kürzester Zeit zu schweren Schäden am Auge bis hin zum Verlust des Augenlichtes kommen. Mögliche Symptome, die auf einen Augennotfall hindeuten, sind:

  • Fremdkörpergefühl nach Augenverletzungen

  • Plötzliche Reduktion der Sehschärfe, (kurzzeitiger) Sehverlust

  • Ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Augen- und Kopfschmerzen

  • Geschwollenes und gerötetes Auge

  • Sehverlust mit vorangehendem Kopfweh und Schmerzen beim Kauen

Verätzungen mit chemischen Substanzen

Ätzende Substanzen können das Auge sehr schnell massiv schädigen. Gelangen Reinigungsmittel, Säuren, Laugen oder Ähnliches ins Auge, so ist ein unverzügliches Spülen erforderlich. Die Erstbehandlung muss sofort an Ort und Stelle erfolgen, zum Beispiel mit (fliessendem) Wasser. Danach sollte man schnellstmöglich zum Augenarzt/zur Augenärztin, wo das Auge nach lokaler Betäubung mittels einer speziellen Lösung gespült wird. Eine Nachbehandlung erfolgt durch antibiotische, entzündungshemmende und schmerzlindernde Medikamente. Sind grössere Schäden am Auge entstanden, könnte eine operative Behandlung notwendig sein. Die Prognose ist abhängig von Ausmass, Tiefe und Dauer der Schädigung.

Verletzungen durch Fremdkörper

Unfälle, die mit Augenverletzungen einhergehen, stellen in der Folge häufig eine Notfallsituation dar. Stumpfe Gewalteinwirkungen auf das Auge oder Fremdkörper im Auge können eine ernsthafte Gefahr für die Sehkraft darstellen und müssen stets augenärztlich beurteilt und versorgt werden. Bei offener Wunde sowie festsitzendem Fremdmaterial sollte keinesfalls selbst am Auge herumgefuchtelt werden! Es besteht die Gefahr, das Auge dadurch noch stärker zu schädigen. Decken Sie das betroffene Auge ab und suchen Sie die Notfallstation einer Augenklinik auf. Auch bei vermeintlich „leichten“ Verletzungen ist eine Untersuchung beim Augenarzt/bei der Augenärztin dringend zu empfehlen, da es auch nach längerer Zeit zu Folgekrankheiten wie dem grauen oder grünen Star und Netzhautablösungen kommen kann.

Reduzierte Sehschärfe und Sehverlust

Plötzlich auftretende, schmerzlose, stark herabgesetzte Sehschärfe oder eine kurzzeitige Blindheit sind hochgradig verdächtig für den Verschluss eines Blutgefässes der Netzhaut. Gefässverschlüsse führen zu akuten Durchblutungsstörungen des Auges, die mit Gewebeuntergang und irreversibler Schädigung einhergehen können. Daher handelt es sich um einen augenärztlichen Notfall. Teilweise können die Symptome eines Sehverlustes ein Hinweis auf einen drohenden Schlaganfall sein. Das Risiko ist erhöht, wenn zusätzliche Erkrankungen wie erhöhter Blutdruck oder Diabetes vorliegen. Eine Sehverschlechterung mit Kopfschmerzen muss auch notfallmässig abgeklärt werden, um eine Gefässentzündung (Arteriitis temporalis) auszuschliessen.

Ablösung und Risse der Netzhaut

Eine Netzhautablösung birgt stets Erblindungsgefahr und erfordert deshalb schnelles Handeln. Bei Beschwerden sollte daher keine Zeit vergeudet und spätestens innerhalb eines Tages ein Augenarzt/eine Augenärztin konsultiert werden. Typische Symptome sind das Sehen von:

  • Schatten und schwarzem Vorhang

  • Mouches volantes (Mückenähnliche kleine schwarze Punkte)

  • Russregen

  • Lichtblitze

Durch eine Untersuchung des Augenhintergrundes kann der Arzt/die Ärztin die allfällig vorhandenen abgelösten Netzhautareale sowie Vorstufen (Netzhautrisse) erkennen. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel mit weitgestellter Pupille, um die Netzhaut grossflächig anzuschauen. Durch die applizierten Augentropfen ist das Sehen beeinflusst, die Blendempfindlichkeit erhöht und das Führen eines Kraftfahrzeuges untersagt (im Zeitraum von 4-5 Stunden nach der Anwendung). Netzhautablösungen können nur mittels Laser oder einer Operation behandelt werden. Die Heilungschancen sind vom Ausmass der Ablösung abhängig, die Prognose bei rechtzeitiger Behandlung stehen gut. Beste Prävention sind regelmässige augenärztliche Kontrollen, da hier Netzhautrisse frühzeitig erkannt werden können.

Akute Augendruckerhöhung

Der akute Glaukomanfall stellt ebenfalls eine Notfallsituation dar. Die plötzliche starke Druckerhöhung im Auge kann in kurzer Zeit zu einer irreversiblen Druckschädigung des Sehnerven führen. Eine sofortige medikamentöse Senkung des Augendruckes sollte ohne Zeitverzögerung erfolgen, um nachhaltige Schäden zu vermeiden.

Beim Auftreten folgender Beschwerden muss zwingend eine ärztliche Untersuchung erfolgen:

  • Starke Kopf- und Augenschmerzen

  • Rotes Auge

  • Deutlich reduziertes Allgemeinbefinden

  • Übelkeit, Erbrechen und Schwindel

Gerötetes Auge

Neben Verletzungen oder dem genannten akuten grünen Star sind es vor allem Augenentzündungen durch Infektionen, welche unbehandelt schnell einen gravierenden Verlauf nehmen können. Bei Augenrötungen mit Lidschwellung oder starken, pulsierenden Schmerzen sowie Lidhautveränderungen wie Bläschen sollte ein Augenarzt/eine Augenärztin zeitnah aufgesucht werden. Unbehandelt können Erreger wie zum Beispiel Bakterien in tiefere Augenschichten gelangen und eine Infektion des Augeninneres verursachen. Augenrötungen mit tränenden Augen, Juckreiz und Sekretion von klarer Flüssigkeit treten häufig im Rahmen von Allergien auf (z.B. Pollenallergie) und sind kein Notfall. Ebenfalls ungefährlich ist die Bindehautunterblutung (Hyposphagma), wobei eine flächige Rötung im Augenweiss auftritt, welche jedoch keine Beschwerden verursacht.

Vorsicht bei Kontaktlinsen

Trägern von Kontaktlinsen wird bei Augenrötungen empfohlen, auf das Tragen der Linsen zu verzichten und in jedem Fall einen Arzt/eine Ärztin zu konsultieren. Hier ist nämlich das Risiko einer infektiösen Hornhautentzündung durch Bakterien, Viren oder Pilze erhöht. Die Keratitis (Hornhautentzündung) kann sich dabei direkt oder auf dem Boden einer Bindehautentzündung entwickeln. Werden die Linsen weiterhin getragen und erfolgt keine antibiotische oder medikamentöse Behandlung, so kann sich ein Hornhautgeschwür entwickeln, was eine massive Beeinträchtigung des Sehvermögens zur Folge hat.

Wann zum Augenarzt/zur Augenärztin?

Augennotfälle sind Situationen, in denen das Sehvermögen akut bedroht ist, daher erfordern sie sofortiges Handeln. In unklaren Fällen oder bei plötzlich und neu aufgetretenen Augenproblemen empfehlen wir eine telefonische Kontaktaufnahme. Im Notfall erhalten Sie selbstverständlich sofort einen Termin bei Ihrem Augenarzt/Ihrer Augenärztin!

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